Radabdeckung

Vorder und Hinderachse

in Fahrtrichtung 30° nach vorn und 50° nach hinten ausgehend vom Radmittelpunkt sind Reifen und Felgen komplett abzudecken

Ausnahmen: Felgenschutzkanten am Reifen dürfen bis ca.3mm an das Felgenhorn gedrückt werden


Felgen deren Speichenauslegung im Anschlussbereich keine scharfkantigen Gebilde aufweisen, werden zur Messung auch bei überstehenden Speichen am Felgenhorn gemessen.

 

Bei nichtausreichender Radabdeckung ist diese durch geeignete Maßnahmen (zB. Gummi- oder Kunststoffradlaufleisten, durch ziehen der Kotflügel) herzustellen.

 

ACHTUNG: Diese zusätzliche Radabdeckung wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und deren widerrechtliche Abnahme ist strafbar!



Für gesetzliche �?nderungen bzw. für den von uns überarbeiteten
Gesetzestext (auf dessen Richtigkeit) können wir keine
Gewährleistung geben.