Anbauteile

  • Flügeltüren
  • Stoßstange

  • Seitenschweller

  • Spoiler

sind an den jeweiligen WST8 Prüfstellen direkt einzutragen, wenn diese Teile ein Fahrzeugspezifisches Anbauteilegutachten (KEIN reines Materialgutachten) vorweisen und deren Anbau fachmännisch laut Gutachten durchgeführt wurde bzw. die Teilekennzeichnung am Fahrzeug vorhanden ist.

Fahrzeuge, die mit serienmäßiger Abschleppvorrichtung ausgestattet sind, müssen auch nach der Montage der Heck- oder Frontstoßstange die Zugänigkeit mit handelsüblichen Abschleppseilen vorweisen. Es besteht jedoch die Möglichkeit das Abschleppsystem zu verändern (Einschraubhacken)

Teile die nur über Materialgutachten verfügen sind generell vor der Eintragung (WST8) noch ziviltechnisch abzunehmen.(Anbaugutachten müssen erstellt werden).



Für gesetzliche Änderungen bzw. für den von uns überarbeiteten
Gesetzestext (auf dessen Richtigkeit) können wir keine
Gewährleistung geben.