Beleuchtung

ACHTUNG: Beleuchtungsteile müssen "E" geprüft sein. Als eintragungsfrei geltende Heckzubehörleuchten brauchen jedoch einen Rückstrahler der ebenfalls E-geprüft ist. Verfügen diese Leuchten keinen eingebauten Rückstrahler so muss dieser innerhalb der gesetzlichen Mindestabmessung neben oder unter der Heckleuchte angebracht werden.

Böser Blick (nicht eintragungsfrei): Generell sind die Reflektorflächen der Scheinwerfer bzw. Blinker und Begrenzungsleuchten frei zu halten.

Ausnahme: Es gibt für die Scheinwerferblenden ein lichttechnisches Gutachten in dem auch der Scheinwerfer in Nummern und Abmessungen freigegeben ist.


Für gesetzliche Änderungen bzw. für den von uns überarbeiteten
Gesetzestext (auf dessen Richtigkeit) können wir keine
Gewährleistung geben.