Freigaengigkeit

Die Mindestfreigängigkeit für die größte geänderte Rad-Reifenkombination in allen Belastungs- und Betriebszuständen gegenüber Fahrwerksteilen von mind. 5mm bzw. gegenüber Karosserieteilen von mind. 10mm ist zu gewährleisten. d.H. Das Fahrzeug muss mit Leer- bzw. auch im höchstzulässigem Beladezustand (Achslasten lt. Zulassungsschein) der Vorderachse durch einschlagen der Lenkung links bzw. rechts bis zum Anschlag die Mindestfreigängigkeit erfüllen.

Abwechselnd ist das Fahrzeug mit dem linken bzw. rechten Rad im komplett eingeschlagenen Zustand auf einem ca. 25cm hohen Keil zu fahren und im Ent- bwz. beladenen Zustand die Freigägnigkeit zu prüfen. Es ist notwendig das Fahrzeug in Schwingungen zu verstzen bis der Anschlag des Fahrwerkes wirksam wird. Somit wird gewährleistet, dass das Fahrzeug bei technischen Höchstgewicht und dessen Verwindung das Freigängigkeitsmaß in keinem Bereich unterschritten wird.

Federwegsbegrenzer die nachträglich über die Kolbenstange geclipst werden sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Bei der Hinterachse gelten die gleichen Freigängigkeitsmaße in jedem Belastungszustand (auch freigehoben). Wenn es der Auffahrtswinkel der Heckstoßstange zuläßt ist die Freigängigkeit ebenfalls mit dem 25cm Keil und höchstem technischen Gesamtgewicht schwingend zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Freigängigkeit auch mit dem Keil unter dem eingeschlagenen Vorderreifen diagonal überprüft werden.

Innenkotflügel an Vorder- und Hinterachse sin aus Freigängigkeitsgründen abänderbar dürfen aber auf keinen Fall entfernt werden.


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